Für unsere Mandanten sind wir Ansprechpartner in allen rechtlich relevanten Fragen.

In klärenden Vorgesprächen werden die erwarteten und zu verfolgenden Ziele vereinbart.

Für die zu treffenden Maßnahmen und die Einleitung geeigneter Schritte werden einvernehmliche Absprachen getroffen.

In der Regel vereinbaren wir für unsere Tätigkeit feste Stundensätze.

Bei länger andauernden Mandaten wird unsere Tätigkeit jeweils monatlich abgerechnet.

Unsere Mandanten haben auf diese Weise einen guten Überblick über die Anwaltskosten.

Spezialisierte Fragen werden von den Fachleuten unserer Kanzlei bearbeitet. Falls erforderlich, werden weitere externe Spezialisten hinzugezogen (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, technische Sachverständige, Patentanwälte). Die hierfür entstehenden Kosten werden auch vorab mit den Mandanten besprochen und geregelt.

Die Mandantschaft unserer Kanzlei setzt sich aus Privatpersonen, Gewerbetreibenden, Handwerksfirmen, Ministerien, Städten und Landesregierungen zusammen.

Wir sind tätig vor allem in den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland, in der Schweiz, Österreich und in den USA.